Herzlich Willkommen auf unserer Englischen Limited Gründerseite
Bei uns finden Sie das passende Paket für Ihre persönlichen Belange
Unser Top - Paket mit 2 Limited’s
Diese Varitante ist fuer Personen mit negativer Schufa gedacht die keinen Kommanditisten fuer die Neustart Limited & Co. KG haben.
Bei dieser Konstellation werden 2 Neustart Limiteds gegruendet, bei denen wir treuhaenderisch bei beiden den Shareholder (Eigentuemer) stellen. Sie benennen uns fuer diese beiden Gesellschaften jeweils einen Diretor (eine Person kann in beiden Gesellschaften Direktor sein). Die Gewinne werden dann von der Kommanditisten Limited aus der Gesellschaft gezogen. Diese muss die Gewinne dann in Deutschland versteuern.
Beide Gesellschaften gruenden in Deutschland eine Limited & Co. KG.
Limited I wird Komplementaer, Limited II wird Kommanditist dieser Limited & Co. KG
Unser Limited & Co. KG 2 x Neustarter Paket
Im Preis von
999,-- Euro
sind folgende Dienstleistungen 2x enthalten:
Gründung 2 x UK - Limited incl. Registrierung
Company Secretary für das 1. Jahr
Registered Office für das 1. Jahr
Certificat of Incorporation in deutsch und englisch
Memorandum and Articles of Association ( Gesellschaftervertrag ) in deutsch und englisch.
Nomineeshareholder ( Eigentümer ) für 1. Jahr mit Treuhandvertrag
Stock - Transfer - Form ( Aktienübertragungszertifikat )
Gesellschafterbeschluss Direktor mit Beschluss für Kontoeröffnung und Eintragung ins Handelsregister als Limited & Co. KG in deutsch und englisch ( Nur für die Komplementär LTD )
Handelsregisterauszug Direktor ( Certificate of Director ) mit Apostille in deutsch und englisch.
Beglaubigte Übersetzung aller Dokumente von gerichtsbestellter Übersetzerin.
Kunde ist Direktor der Gesellschaft.
Anschreiben für Anmeldung der Gesellschaft beim Notar
Jährliche Kosten ab dem 2. Jahr nur 649,-- Euro
Stellung Secretary
Stellung Registered Office
Stellung Nomineeshareholder ( Eigentümer )
Einreichung des Annual Return ( Jahresbericht ) elektronisch beim Companiehouse
Nullbilanz - DCA-Form ( Einreichung elektronisch beim Companiehouse )
Befreiung von der englischen Steuer ( Schriftverkehr mit dem Inlandrevenue )
Wichtig Information in eigener Sache
WBC World Business Center Limited leistet keine Rechts- oder Steuerberatung. Dieses ist den entsprechenden Berufsständen vorbehalten. Unsere Web-Seiten dienen lediglich der allgemeinen Informationen und geben die uns bekannte wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Situation für Auslandsgesellschaften in Deutschland wieder. Unser Informationsangebot ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Eine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird nicht übernommen. Wir selber führen keine Rechts- und Steuerberatung gem. RBerG, StBerG. durch .
Alle genannten Preise auf unserer Internetseite sind wenn nicht ausdrücklich hingewiesen Nettopreise zuzügl. der jeweils gültigen MwSt. von z.Zt. 19%.